Philosophie

   „Was man weiß, soll man als Wissen gelten lassen, was man nicht weiß, soll man
    als Nichtwissen gelten lassen, das ist Wissen.“  (Kung Dsi, chin. Philosoph)

Die zunehmende Spezialisierung, die in anderen Lebensbereichen zu beobachten ist, macht auch vor der Anwaltschaft nicht Halt! 

Ich befürworte zwar nicht den "Fachidioten", aber ein Mensch kann nicht alles wissen!

Der Name meiner Kanzlei, Kanzlei für Arzthaftungsrecht und Schadensrecht, verdeutlicht bereits, dass ich nicht eine sog. Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei betreibe. So werden Kanzleien bezeichnet, die jedes Mandat annehmen, weil die Anwälte (m./w.) vorgeben alle Rechtsgebiete zu beherrschen.

Das Arzthaftungsrecht und das Schadensrecht (Personen- und Sachschäden) bilden die Schwerpunkte meiner Tätigkeit.
Aber auch meine Tätigkeit in Teilbereichen des Versicherungsrechts, des Verkehrs- rechts und des Strafrechts folgt meiner selbstgewählten Schwerpunktsetzung. Denn auch in diesen Rechtsgebieten kann ich Ihnen auf Grund meiner in Theorie und Praxis erworbenen Kenntnisse dazu verhelfen, dass Sie bald Wiedergutmachung erfahren.

Da sich die einzelnen Tätigkeitsgebiete inhaltlich überschneiden, bleibt es bezüglich meiner Tätigkeitsgebiete bei wenigen Rechtsgebieten.

Sollten Sie ein rechtliches Problem, das zu den o. Rechtsgebieten gehört, haben, werden Sie nach dem Erstgespräch feststellen, dass Sie bei mir in "guten Händen" sind!

Bezüglich anderer Rechtsgebiete trifft folgendes Zitat auf mich zu:
„Ich schäme mich nicht zu bekennen, daß ich nicht weiß, was ich nicht weiß.“ (Marcus Tullius Cicero)
Wie ich Ihnen bei Ihren rechtlichen Problemen, die in andere Fachgebiete einzuordnen sind, weiterhelfen kann, können Sie unter "Kooperationen" lesen.