Kanzleiorganisation
Die Kanzlei für Arzthaftungsrecht und Schadensrecht wird als Einzelanwaltskanzlei geführt und befindet sich im Souterrain meines Wohnhauses in Ratingen-Homberg (NRW).
Ich setze in meinem Kanzleibetrieb modernste technische Hilfsmittel ein. Diese sind die Kanzleisoftware RA MICRO(TM), Diktiersoftware DictaNet(TM) und die Spracherkennungssoftware Dragon Naturally Speaking(TM). Die jeweilige Software wird ständig aktualisiert. Diese technischen Hilfsmittel sind für meine Kanzlei sehr kosteneffizient, aber zugegebenermaßen nicht Arbeitnehmerfreundlich, d.h. ich brauche nur gelegentlich die Unterstützung meiner aushilfsweise tätigen MitarbeiterInnen.
Ebenso selbstverständlich bei meiner Arbeit ist für mich die Online-Recherche über Internet, d.h. Zugriff auf diverse Datenbanken. Aber auch die "klassischen Hilfsmittel", wie eine umfangreiche Bibliothek, die zudem ständig größer wird, und diverse Fach-Zeitschriften, die ich abonniert habe, gewährleisten, dass ich jederzeit mein fundiertes Wissen ständig erweitern kann. Geradezu selbstverständlich ist für mich, dass ich fortlaufend eine der zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen besuche. Auch so kann ich mein Wissen erweitern und vertiefen, was ich dann zu Ihrem Vorteil gewinnbringend verwerten kann. Nicht zuletzt der Gedankenaustausch mit KollegInnen, sowohl online als auch im persönlichen Gespräch, ist eine weitere Möglichkeit der Fortbildung.
Mitgliedschaften (Kammer und Vereine)

* Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (Pflichtmitgliedschaft)
* Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
* DTJV (Deutsch-Türkische Juristenvereinigung)
* Rechtsbeistand des Vorstands der DITIB-Moschee in Heiligenhaus
Meine Zulassung
Ich bin als Rechtsanwalt befugt, Ihre Interessen vor fast allen Gerichten in Deutsch- land zu vertreten. Das einzige Gericht bzw. die einzige Instanz, für die ich nicht zu- gelassen bin, ist in Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Denn die zivil- rechtlichen Verfahren, die beim BGH "landen", dürfen nur von wenigen, eigens für Verfahren vor dem BGH zugelassenen, Anwälten vertreten werden.
