Arzthaftungsrecht

Im Arzthaftungsrecht bin ich als türkischsprachiger Patientenanwalt in Ratingen bundesweit ausschließlich auf Patientenseite tätig. Sie sollten mich kontaktieren, wenn es um Behandlungsfehler in folgenden Teilbereichen der Medizin geht

° Unfall- und Wiederherstellungschirurgie

° Plastische/ Ästhetische Chirurgie

° Orthopädie

° Gynäkologie

° Geburtshilfe

Profitieren Sie von meiner umfangreichen medizinischen Vorbildung! Welcher Anwalt* kann derart umfangreiche medizinische Kenntnisse vorweisen wie ich es kann?

Aber nicht jeder ärztliche "Kunstfehler" und nicht jedes Misslingen eines medizinischen Eingriffs wird von der Rechtsprechung als Behandlungsfehler anerkannt. Denn der Arzt schuldet dem Patienten nur eine fachgerechte, dem wissenschaftlichen Standard entsprechende Behandlung, niemals dagegen den Heilerfolg. Nur wenn der Eingriff als fehlerhaft bewertet wird hat dies zur Folge, dass der Arzt schadensersatzpflichtig wird.


Für die Beantwortung der Frage, ob ein Kunstfehler vorliegen könnte, unterscheidet die Rechtsprechung zwischen Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler.

Als mögliche Behandlungsfehler kommen in Betracht 

° Übernahmeverschulden des Arztes

° Verstöße gegen Organisation und Überwachung

° Nichterheben von Befunden  

° Therapiefehler

 

Aufklärungsfehler können sich entweder aus der Verletzung der Aufklärungspflicht des Arztes oder wegen unzureichender Aufklärung ergeben.

Welche Ansprüche Sie haben, wenn eine ärztlichen Fehlbehandlung festgestellt worden ist, habe ich für Sie auf der Seite Schadensersatz (bitte anklicken) zusammengestellt.

 


* Alle Formulierungen sind geschlechtsneutral und beziehen sich daher sowohl auf Männer als auch   Frauen!